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Wie kann ich euch am besten erreichen? 

Am besten schreibst du eine E-Mail über den Button oben, auch wenn es manchmal passieren kann das wir 2-3 Werktage für eine Antwort brauchen, ist dies der sicherste Weg um mit uns zu kommunizieren.  

 

Ampelsystem / Farbsystem  

Die wichtigsten Infos zu den Farben der Kennzeichnungen an den Produkten im Shop:

 

Grün: ist recht einfach legalisierbar, muss manchmal einem Prüfer vorgeführt werden oder geht per Einzelabnahme, aber normal recht problemlos

 

Gelb: Einzelabnahme auf jeden Fall notwendig durch den mitgelieferten Prüfbericht, klappt vielleicht nicht bei dir vor Ort, bei uns aber mit hoher Sicherheit, wenn die notwendigen Bedingungen erfüllt sind

 

Rot: Kann auf keinen Fall eingetragen werden

 

Blau: Die Einzelabnahme ist nur bei uns vor Ort sichergestellt, es kann bei dir vor Ort möglich sein, je nach Umbau, der abgenommen werden soll, geht es aber nur bei uns wie z.B. bei Leistungssteigerungen.

 

Q: Kann ich ein Produkt mit Materialnachweis bei mir in der Nähe eintragen lassen oder muss ich dafür zu euch kommen?

A: Ja, theoretisch möglich, das hängt aber von deinem Prüfer des Vertrauens ab. Je nach Produkt haben wir einen Materialnachweis, oder eine Materialbestätigung, welche Bezug nimmt auf ein Materialgutachten von uns und das Material als in Ordnung bestätigt, womit das Teil am Auto geprüft werden kann. Der Prüfer selbst muss dann aber noch entscheiden, ob das Teil ordentlich verbaut wurde und es damit einträgt, darauf haben wir keinen Einfluss. Um es zu vereinfachen, wenn dein Prüfer mit unseren Unterlagen einverstanden ist und alles gut verbaut wurde, trägt er es ein. Das entscheidet aber er. Bei uns vor Ort ist die Eintragung, wenn alles korrekt verbaut wurde, sichergestellt da unsere Prüfer die Teile und die Prüfungen kennen und alles als eintragbar festgestellt wurde.  

 

Q: Kann ich ein Produkt mit Prüfbericht bei mir in der Nähe eintragen lassen oder muss ich dafür zu euch kommen?

A: Unsere eigenen Prüfberichte geben wir nicht an Kunden raus. Wir sind aber bereit diese an die Prüfer zu schicken, beispielsweise unsere Zugversuche von Bügeln und Sitzkonsolen. Prüfberichte, welche zum Lieferumfang des Produkts gehören, sollten eine Eintragung möglich machen, das darf aber nicht jeder Prüfer. Sprich also am besten mit deinem Prüfer des Vertrauens über dein Vorhaben, er erklärt dir worauf es ankommt. Bei uns vor Ort ist die Eintragung solcher Produkte an sich kein Problem, wenn die Bedingungen dafür erfüllt sind. Im Zweifel fragt bei uns nach, wir helfen euch gern weiter.  

 

Q: Muss ich ein Teil, was ich eingebaut habe, und ein Teilegutachten hat, unbedingt eintragen?

A: Ja, das ist absolut notwendig, das steht auf der ersten Seite des Teilegutachtens. Du musst also dein Fahrzeug zu einem Prüfer bringen, der Änderungsabnahmen nach §19(3) machen darf. Das dürfen fast alle. Das Gutachten muss auch explizit für dein Auto sein. Dein Auto darf dafür aber nicht so krass umgebaut sein. Wenn das Teil was du verbaut hast in gegenseitigem Einfluss mit einem anderen Teil am Auto steht, was du umgebaut hast, ist eine §19(3) Abnahme nicht mehr möglich und es muss eine Einzelabnahme nach §19(2) erfolgen. Das darf nicht jeder Prüfer. Wenn der Prüfer die Kombination beider Sachen als ok bewertet, macht er die Eintragung. Wenn du ein importiertes Auto hast, z. B. einen amerikanischen Miata, ist jede Abnahme eine Einzelabnahme nach §19(2).  

 

Q: Muss ich ein Teil, was ich eingebaut habe und eine EG/ECE/REG Betriebserlaubnis oder eine ABE hat eintragen lassen?

A: Wenn das Teil und das Gutachten für dein Auto ist und nichts anderes außenrum umgebaut ist, musst du das Teil nicht eintragen lassen. Wenn schon was geändert ist, beispielsweise du fährst Tieferlegungsfedern mit ABE oder Teilegutachten und baust andere Räder aufs Auto mit einer ABE, dann beeinflussen sich Tieferlegungsfedern und Räder gegenseitig und es muss wieder eingetragen werden, höchstwahrscheinlich als Einzelabnahme nach §19(2), in seltenen Fällen geht es auch als Änderungsabnahme nach §19(3). Auch hier wieder die Ausnahme: Importfahrzeug. Für solche Fahrzeuge gelten ABEs oder diese Betriebserlaubnisse nicht. Das Teil muss dann explizit eingetragen werden.  

 

Q: Kann ich den serienmäßigen Fahrerairbag einfach abrüsten und ein airbagloses Lenkrad verbauen und muss das eingetragen werden?

A: In bestimmten Fällen darf der serienmäßige Fahrerairbag ausgebaut werden, es muss aber in jedem Fall eingetragen werden. Beim MX-5 NA ist das einfach so möglich ohne Sitze oder Gurte zu ändern oder einen Überrollbügel zu verbauen. Allerdings ist nicht jedes airbaglose Lenkrad dafür geprüft. Die Lenkräder in unserem Shop sind es, somit können wir das darstellen. Ob das bei dir vor Ort möglich ist, hängt wieder vom Prüfer ab und von den Dokumenten vom Lenkrad. Steht beim Lenkrad „mit Prüfbericht“ ist ein Dokument im Lieferumfang. Steht beim Lenkrad „Einzelabnahme vor Ort“, dann gibt es einen TÜV-internen Prüfbericht, auf welchen wir keinen Zugriff haben und den wir nicht rausschicken können. Beim MX-5 NB gibt es ganz frühe Baujahre, bei dem der Fahrerairbag auch ohne weiteres abgerüstet werden kann, danach (NB und NBFL) geht es nur noch in Verbindung mit geprüften Schalensitzen mit geprüften Sitzkonsolen, geprüften Überrollbügel und geprüften Gurten. Hier haben wir ein entsprechendes Sortiment im Programm. Bei den Lenkrädern ist nochmal kurz beschrieben, welche Bedingungen für eine problemlose Eintragung erfüllt werden müssen.  

 

Q: Dürfen meine Räder seitlich am Kotflügel rausstehen?

A: Die Lauffläche/das Profil das Reifens darf keines Falls rausstehen und zwar nicht nur wenn man von oben schaut, sondern auch wenn man von schräg vorne und von schräg hinten schaut. Das Felgenhorn und die Reifenflanke dürfen sichtbar sein. Im Zweifel befestige diese Radabdeckung zusätzlich, dann bist du eher auf der sicheren Seite: https://sps- motorsportshop.com/felgen/strassenfelgen/zubehoer/5090/verbreiterung- fuer-radabdeckung-eibach?number=VT540-S  

 

Q: Welche Felgen mit welchen Reifen passen unter meinen MX-5?

A: Bei jeder Felge haben wir geschrieben, was es dafür braucht, dass du sie bei deinem MX-5 verbauen kannst. Wenn du dir bei einer Größe unsicher bist, kontaktiere uns gern per Email und wir helfen dir weiter.  

 

Q: Kann ein Teil / Umbau mit Kennzeichnung „Einzelabnahme vor Ort“ auch bei mir in der Nähe eingetragen werden?

A: Das kommt sehr drauf an, bei Leistungssteigerungen aber leider nicht. Durch immer strenger werdende Regularien durch das KBA müssen wir inzwischen Nachweise über die rechtmäßige Inbetriebnahme einer Leistungssteigerung erbringen, daher müssen die Umbauten bei uns vor Ort eingetragen werden.  

 

Q: Welche Leistung bekomme ich bei einem Turbokit mit Teilegutachten bei mir vor Ort eingetragen?

A: Du bekommst von uns ein Teilegutachten mit einer Leistung 103kW(140PS) beim 1.6L NA oder NB mitgeschickt, beim 1.8L NA oder NB mit 122kW(166PS). Die hohen Leistungen von 161kW(219PS) beim 1.6er oder 180kW(245PS) beim 1.8er bekommt ihr nur bei uns vor Ort eingetragen, da wir bei einer Mehrleistung von mehr als 40% gegenüber der Serie die Karosseriefestigkeit bestätigen müssen.  

 

Q: Was bedeuten die roten Markierungen „ohne Zulassung“, „aktuell nicht eintragbar“ oder „keine Eintragung möglich“?

A: Das bedeutet die Teile können in keinem Fall eingetragen werden. Entweder gibt es keine Möglichkeit diese zu legalisieren oder es ist noch keine Prüfung von uns dafür gemacht worden. Auf der Straße ist man damit aber auf jeden Fall illegal unterwegs und wird womöglich stillgelegt.